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Den Rückblick auf den Amtsrichtertag 2009 finden Sie in der Rubrik "Veranstaltungsrückblick" oder durch einen Klick.
Der DRB NRW e.V. hat einen regelmäßigen Amtsrichtertag, von Amtsrichtern für Amtsrichter, ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Amtsrichterinnen und Amtsrichter im bestehenden Justizsystem zu unterstreichen.
Der erste Amtsrichtertag findet statt am
Donnerstag, 7. Mai 2009, 10:00-16:00 Uhr in Mülheim an der Ruhr,
Stadthalle, Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr
zum Thema
Amtsrichter heute - in der Mitte der Gesellschaft
Berufsethos - Außenwirkung - Selbstverständnis.
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Der DRB NRW e.V. hat einen regelmäßigen Amtsrichtertag, von Amtsrichtern für Amtsrichter, ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Amtsrichterinnen und Amtsrichter im bestehenden Justizsystem zu unterstreichen.
Der erste Amtsrichtertag findet statt am
Donnerstag, 7. Mai 2009, 10:00 - 16:00 Uhr in Mülheim an der Ruhr,
Stadthalle, Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr
Schwerpunkt des ersten Amtsrichtertags soll unser Selbstverständnis und unsere Wahrnehmung in der
Gesellschaft sein. In Plenum und Workshops wollen wir uns dieser umfassenden Thematik nähern und unsere
speziellen amtsrichterlichen Forderungen an die Politik formulieren. Thema ist folglich:
Amtsrichter heute - in der Mitte der Gesellschaft
Berufsethos - Außenwirkung - Selbstverständnis
Grußworte werden gehalten von Herrn Staatssekretär im Justizministerium Jan Söffing und von Frau Bürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr Renate aus der Beek
Nach einem einleitenden Vortrag mit dem voraussichtlichen Titel:
Ethischer Anspruch an den Richterberuf im 21. Jahrhundert:
Wahrnehmung von Innen und Außen
Richterin am Finanzgericht Elisabeth Kreth (FG Hamburg)
Netzwerk Richterliche Ethik und Mitglied des Präsidiums des DRB
(Bundesverbandes)
beginnt die Arbeit in drei Workshops:
- Amtsrichterliche Arbeitsgestaltung und Arbeitsbelastung
(Workshop 1 )
- Der Amtsrichter in der Gesellschaft
(Workshop 2 )
- Der Amtsrichter im Gericht: Einzelkämpfer oder Teamplayer?
(Workshop 3 )
Für einen kleinen Mittagssnack und Kaffee und Kuchen wird gesorgt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Sonderurlaubsfähigkeit der Veranstaltung ist vom Justizministerium genehmigt. Für diese Veranstaltung wird Sonderurlaub bewilligt werden.
Über Ihre Teilnahme am Amtsrichtertag würden wir uns sehr freuen.
Das Plakat mit Anmeldeformular zum Amtsrichtertag können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen:
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Obwohl die Landesregierung versprochen hatte, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder 1:1 umzusetzen, sollen Richtern und Staatsanwälten monatlich 20 EUR vorenthalten werden. Lesen Sie dazu einen offenen Brief des Vorsitzenden des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen, Reiner Lindemann, an den Ministerpräsidenten des Landes, Dr. Jürgen Rüttgers.
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Am 25. Februar 2009 nahm das Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes OStA Johannes Schüler im 3. Fernsehprogramm des WDR in der Sendung „Daheim und Unterwegs“ Stellung zur Frage, wie sich der Verband zur Einführung von Hausarrest stellt, der mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln überwacht wird. Die Presse hatte an den Tagen zuvor berichtet, dass Baden-Württemberg ihn als Ersatz für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen einführen möchte.
OStA Schüler erklärte, dass der DRB der Einführung der elektronischen Fußfessel nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe. Dies gelte aber nur dann, wenn sie sorgfältig vorbereitet und überlegt umgesetzt werde. Eben dies sei seiner Ansicht nach bei dem Vorhaben in Baden-Württemberg nicht der Fall.
Zunächst müsse man analysieren, für welchen Fall diese Maßnahme in Betracht komme. Sei nämlich der Verurteilte arbeitslos und finanziell nicht leistungsfähig, könne er die Geldstrafe bereits heute abarbeiten.
Es blieben also nur die Fälle, wo ein Verurteilter zwar arbeite, aber mit seinen Einkünften seinen und seiner Familie Lebensunterhalt allenfalls mit Mühe sicherstellen könne. Das seien nicht allzu viele.
Es komme hinzu, dass die Überwachung des Hausarrestes in Baden-Württemberg durch private Firmen erfolgen solle. Strafvollstreckung – und dazu zähle auch der Hausarrest – sei eine zentrale hoheitliche Aufgabe, die der Staat nicht aus der Hand geben dürfe. Im übrigen könne er sich nicht vorstellen, dass die Überwachung wirklich billiger werden könne, wenn noch ein Privater daran verdient?
Entscheidend sei, dass der Hausarrest in das Sanktionensystem des Strafrechts eingepasst werden müsse. Das sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, weil Strafrecht Bundesrecht sei. Er könne Hausarrest als weitere Sanktionsform einführen, die durch Urteil zu verhängen sei. Man könne Hausarrest aber auch in der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen einbinden. Die Voraussetzungen hierfür seien exakt zu regeln, weil jeder Verurteilte, der sie erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Hausarrest an Stelle von Freiheitsstrafe besäße. Es müsse im Detail klar sein, wer die Anordnungsbefugnis besitzt und wie der Rechtsweg ausgestaltet ist. Schließlich könne der Hausarrest – wie in den Niederlanden - auch noch im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder – wie in Hessen - der Strafaussetzung zur Bewährung seinen Platz finden.
OStA Schüler wies darauf hin, dass Hausarrest durchaus Vorteile besitzt, weil er den Vorurteilten nicht entsozialisiert. Er verliert seinen Arbeitsplatz nicht, bekommt keinen Kontakt mit dem Knastmilieu und behält Kontakt mit der Familie. Auch für diese ist der Einschnitt nicht so gravierend wie bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe.
Eine Gefahr sieht er allerdings auf längere Sicht: Ein Blick ins Internet zeige, dass von Politikern gefordert wird, Fußfesseln u. a. auch bei Langzeitarbeitslosen, Islamisten und sogar Eltern einzusetzen, die ihre Aufsichtspflicht verletzten. Für besonders abwegig hält er den Vorschlag, Schulschwänzern Hausarrest aufzuerlegen, anstatt sie in die Schule zu schicken. Diese belege, dass ein Dammbruch drohe, wenn einmal die Infrastruktur für den Einsatz elektronischer Fußfesseln vorhanden sei. Sie könnten zum vorgeblichen Allheilmittel für diverse Missstände in der Gesellschaft werden.
OStA Schüler befürchtet nicht, dass Hausarrest keine Abschreckungswirkung entfalte. Er zwinge jeden Verurteilten zu deutlichen und unangenehmen Einschränkungen bei seiner Lebensführung – einige Spielekonsolen-Autisten vielleicht ausgenommen.
Zuletzt thematisierte er die von Baden-Württemberg geplante Beteiligung der Verurteilten an den Kosten der Überwachung mittels Fußfesseln. Sie soll 20 EUR pro Tag betragen, also rund 600 EUR im Monat. In diesem Modell würde der Hausarrest ja hauptsächlich bei Verurteilten eingesetzt, die in wirtschaftlich engen Voraussetzungen leben. Könnten diese 600 EUR im Monat erübrigen, hätten sie mit Sicherheit ihre Geldstrafe – zumindest in Raten – gezahlt. Außerdem müsse derjenige, der in der JVA seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, bei Leistungsunfähigkeit kein Geld zuzahlen, obwohl er im Gegensatz zum Hausarrestanten sogar auf Staatskosten verpflegt wird. Das, so OStA Schüler, sei eine evidente Ungleichbehandlung.
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Mit aktuellen Fragen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft beschäftigten sich die Mitglieder der StAKom auf ihrer vierteljährlichen Tagung in Duisburg am 5.2.09.
Der Einsatz von Volljuristen als Amtsanwälte wurde von den Anwesenden als „sehr kritisch“ eingestuft und müsse „die absolute Ausnahme“ bleiben.
Außerdem beschäftigten sich die Teilnehmer mit dem Landesrichtergesetz. Sie erinnerten die Ministerin an ihr Versprechen, ein modernes Richtergesetz, in dem auch die Staatsanwälte ihren angemessenen Platz finden sollten, noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Wichtig sei in diesem Zusammenhang eine Personalvertretung der Staatsanwälte vor Ort, um die vordemokratischen Zustände endlich zu beseitigen. Außerdem müsse ein Auseinanderfallen von Richter – und StA-Recht vermieden werden. Dies gelte insbesondere für die Verlängerung der Dienstzeit bis zum 67. Lebensjahr.
Schon jetzt war der für 2010 beabsichtigte 2. Staatsanwaltstag Gegenstand der Erörterung. Gerne würden die Mitglieder der StAKom Vorschläge aus dem staatsanwaltlichen Bereich für diese Veranstaltung entgegennehmen. Wer Vorschläge hat, kann diese dem Vorsitzenden der StAKom, StA Jochen Hartmann, per Email mitteilen (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Schließlich kritisierten die Teilnehmer das ausufernde Statistik- und Berichtsunwesen. Hierzu ist eine Aktion der StA-Kom vorgesehen
(vgl. gesonderten Artikel).
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Über 100 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von allen Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen nahmen am 28. Februar 2008 an dem ersten Staatsanwaltstag des Landes teil. Der DRB-NRW veranstaltete diesen Tag in Mülheim/Ruhr, bei dem es ausschließlich um staatsanwaltschaftliche Themen ging. Hierdurch wurde die Rolle der Staatsanwaltschaften im Rechtssystem unterstrichen.
Nach der Eröffnung im Plenum teilten sich die Mitglieder in 3 Arbeitskreise auf.
Der erste Arbeitskreis unter der Leitung von OStA Axel Stahl stand unter dem Motto:
“Wir diskutieren über das Selbstverständnis des Staatsanwaltes im 21. Jahrhundert:
Moderner Strafverfolgungsmanager mit Kompetenz oder bloßer Verwalter und Abwickler von Kriminalität?“
Den zweiten Arbeitskreis leitete OStA Johannes Schüler; Thema war:
“Wir üben Aufgabenkritik. Muß das Strafrecht entrümpelt werden? Welche Delikte sind verzichtbar? Welche Ergebnisse stehen in keinem Verhältnis zu dem erfor-derlichen Aufwand?“
Der dritte Arbeitskreis, geleitet von StA Bernd Hogrebe, trug den Titel:
„ Wir sprechen über Jugendkriminalität und Jugendgewalt. Warnschussarrest, Erziehungscamps oder Kuschelpädagogik - Welcher Weg ist der Richtige?„
Ergebnisse der Arbeitskreise finden Sie in RiStA 2/2008, die Sie auf unserer Internetsite online lesen können: